Antrag: Aktive Bürgerbeteiligung – Mobilfunkmast Feuerwehrgerätehaus Blankenheimerdorf

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Gemeinde Blankenheim am 11. Dezember 2014 folgenden Antrag gestellt:

Mobilfunkmast auf dem Feuerwehrgerätehaus Blankenheimerdorf

Der Rat der Gemeinde Blankenheim begrüßt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und beschließt:

  1. Die Verwaltung ermittelt die mit einer Umsetzung des Mobilfunkmastes verbundenen Kosten.
  2. Die Verwaltung sucht in Absprache mit der Telekom nach Alternativstandorten außerhalb der Wohnbebauung von Blankenheimerdorf.
  3. Im Haushalt 2015 ist ein entsprechender Ansatz zu bilden.
  4. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines „Mobilfunkvorsorgekonzeptes“ beauftragt, durch welches diese über den Standort von Mobilfunksendeeinrichtungen bestimmen kann um sicherzustellen, dass diese nicht auf privatem Grundstücken/Gebäuden innerhalb der Wohnbebauung errichtet werden.
  5. Die Ergebnisse sind dem Fachausschuss und dem Rat in der ersten Sitzungsperiode 2015 zur endgültigen Abstimmung vorzulegen.

Im Weiteren beantragen wir, dass die Bürgerinitiative zu diesem Tagesordnungspunkt Rederecht erhält und ihr Anliegen detailliert vorbringen und Fragen beantworten kann.

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Begründung/Sachverhalt/Hintergrund

 

Mehr als 400 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsteil Blankenheimerdorf haben sich mit ihrer Unterschrift der Forderung der Bürgerinitiative angeschlossen. Im Detail lautet die Forderung:

„Hiermit fordere ich, dass der Mobilfunkmast auf dem Feuerwehrturm in Blankenheimerdorfumgehend aus dem Dorf raus kommt, und dass die Gemeinde Blankenheim ihre Planungshoheit wahrnimmt, damit sie über die Standorte von Mobilfunkmasten bestimmen kann.“

Das Vorgehen der Bürgerinitiative ist aktive Bürgerbeteiligung, die auch von den politischen Gremien nicht übergangen werden darf. So dass sich der Rat der Gemeinde Blankenheim mit dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern beschäftigen sollte.

Zudem bringt die Bürgerinitiative gesundheitliche Risiken der Bewohner in unmittelbarer Nähe an. Zwar werden die gesetzlichen Grenzwerte bei dieser Anlage eingehalten, doch erfassen diese lediglich die „thermischen“ Effekte, also die durch die Mikrowellenstrahlung ausgehende Erwärmung. Andere mögliche Gefährdungen und Beeinträchtigungen wurden bei der Festlegung dieser Grenzwerte nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung selbst bestätigt, dass die Grenzwerte beim Betrieb von Mobilfunksendeanlagen keine Vorsorgekomponente beinhalten.

Weitere Informationen der Bürgerinitiative zu diesem Thema sind diesem Antrag beigefügt.

 

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