Freies W-LAN & Online-Angebote in Blankenheim

Nach Vorstellung von Politik und Verwaltung soll die Webseite der Gemeinde Blankenheim überarbeitet und eine mobile Version zur bestehenden Internetpräsenz gestaltet werden. Zudem ist ein kostenloses und freies WLAN-Angebot als Zugang zum Internet im Ortskern Blankenheim sowie im Gewerbegebiet geplant. Einem von der Verwaltung vorgeschlagenem Gesamtpaket mit Kosten in Höhe von 20.000,- Euro wurde im Haupt- und Finanzausschuss von der Politik einstimmig nicht zugestimmt.

Dass eine Überarbeitung des Internet-Angebotes der Gemeinde Blankenheim erforderlich sei, darüber waren sich die politischen Vertreter einig. Doch soll das kostenlose und freie WLAN-Angebot mit einmaligen Kosten in Höhe von etwa 4.000,- € für vier Zugangspunkte sowie jährlichen Kosten von ungefähr 2.000,- € nicht umgesetzt werden. Hier sprach sich das politische Gremium dafür aus, eine Realisierung durch die dem Verein Freifunk Rheinland e. V. angeschlossenen Freifunker weiter zu verfolgen. Darin sah die Gemeindverwaltung rechtliche Bedenken – insbesondere im Hinblick auf die Störerhaftung – möchte den Sachverhalt aber noch mal rechtlich prüfen.

Mach mit - Freifunk für BlankenheimIn einer Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes wird Kommunen empfohlen, sich nicht aktiv am Aufbau von Freifunk-Netzen zu beteiligen. In dieser sind aber auch bizarre Begründungen zu lesen. So spricht der Städte- und Gemeindebund von nicht einheitlich strukturierten Vereinen auf freiwilliger Basis, die als ernsthafte Vertragspartner nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht kommen, da sich ein Verein wieder auflösen oder aus anderen Gründen handlungsunfähig werden könne. Wir sehen diese Begründung als Fußtritt gegen die in Vereinen engagierten und organisierten Bürgerinnen und Bürger. Ebenso wie ein Verein – der ebenfalls eine juristische Person darstellt – kann eine GmbH, AG, usw. durch Auflösung, Aufkauf oder Insolvenz ebenfalls handlungsunfähig und somit die Investition nutzlos werden. Bürgermeister Rolf Hartmann hat in seinem Wahlkampf versprochen, bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Es wird sich zeigen, ob er in Bezug auf Freifunk Wort hält, denn neben der aktiven Unterstützung durch die Aufstellung von Freifunk-Routern in den Liegenschaften der Gemeindeverwaltung gibt es weitere Möglichkeiten, diese Initiative zu unterstützen.

Störerhaftung – Anbindung von Freifunk ans Internet

Im Vorfeld haben wir uns intensiv mit der Anbindung von Freifunk-Routern an das Internet sowie der damit verbunden Störerhaftung auseinander gesetzt. Dabei haben wir Kontakt zu anderen Kommunen aufgenommen und Fachleute kontaktiert. Freifunk-Router, die einen direkt Zugang (DSL, VDSL, etc.) zum Internet besitzen, bauen über diesen eine VPN-Verbindung zu den Freifunk-Internet-Gateways und somit zur Infrastruktur des Freifunk Rheinland e. V. auf. Dieser ist – wie auch beispielsweise 1&1, Vodafone, Telekom etc. – ein von der Bundesnetzagentur anerkannter Provider, der in der europäischen RIPE-Datenbank als Internet Service Provider (ISP) geführt ist. Anerkannte Provider genießen das sogenannte „Providerprivileg“ und sind von der Störerhaftung ausgeschlossen. Wäre dies nicht der Fall, hätten wir auch große rechtliche Bedenken.

Das von der Verwaltung dargestellte kommerzielle System funktioniert auf die gleiche Weise. Über einen VPN-Tunnel wird eine Verbindung zu den Internet-Gateways des Anbieters aufgebaut, der das Providerprivileg genießt und somit von der Störerhaftung ausgeschlossen ist. Somit gibt es in der Struktur für die Anbindung an das öffentliche Internet zwischen kommerziellen Anbietern und dem Freifunk Rheinland e. V. keinen Unterschied.

Keine Speicherpflicht für WLANs

Vor kurzem führte die Koalition die Voratsdatenspeicherung (VDS) wieder ein, so dass es unumgänglich ist, sich mit dieser auseinander zu setzen. Das machte Dr. jur. Dipl.-Inf. Reto Mantz (Richter am Landgericht Frankfurt am Main) in einem Beitrag vom 18. Oktober 2015 und kann für die Speicherpflicht von WLANs Entwarnung geben.

Auszug aus diesem Beitrag

„(…) hatte ich schon einmal zum Anwendungsbereich des neuen Vorratsdatenspeicherungsgesetzes geschrieben und war damals zum Schluss gekommen, dass (der Großteil der) Betreiber von WLANs wohl nicht nach § 113a TKG speichern müsste.
Nun hat der Bundestag heute in namentlicher Abstimmung den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ (mit geringen Änderungen) verabschiedet. Meine damals geäußerte Auffassung ist nun durch den Bundestag bestätigt worden. In der Gesetzesbegründung wird nämlich auf S. 37 ausdrücklich auf die Mitteilung Nr. 149/15 der Bundesnetzagentur Bezug genommen (zu deren Auswirkungen Sassenberg/Mantz, MMR 2015, 428). Darin heißt es (Hervorhebungen hier): (…) Die Vorschrift beschreibt den Kreis der zur Speicherung Verpflichteten. Nach Absatz 1 Satz 1 richten sich die Speicherpflichten an diejenigen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste im Sinne von § 3 Nr. 6 a) TKG erbringen, also nicht an diejenigen, die lediglich daran mitwirken. Erbringer zeichnen sich dadurch aus, dass den Kunden regelmäßig ein eigener, in der Regel auf unbestimmte Dauer angelegter, Telekommunikationsanschluss zur selbständigen Verwendung überlassen wird. Nicht verpflichtet sind demnach Anbieter, die ihren Kunden nur eine kurzzeitige Nutzung des Telekommunikationsanschlusses ermöglichen, zum Beispiel Betreiber von Hotels, Restaurants und Cafés, die ihren Kunden eine Telefon- oder Internetnutzung zur Verfügung stellen (zur näheren Bestimmung des Begriffs des „Erbringens“ vergleiche die Mitteilung Nr. 149/2015 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur). (…)“

Freifunk in anderen Kommunen

Bundesweit gibt es viele Kommunen, die auf WLAN-Angebote durch Freifunk setzen und die örtlichen Communities aktiv unterstützen. Mit einigen (Düren, Hennef, Troisdorf, Dormagen, Straelen, Arnsberg) haben Kontakt aufgenommen und nach ihrer Bewertung und Erfahrung gefragt. Auch diese haben sich im Vorfeld mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinander gesetzt und sind zu der Erkenntnis gelangt, dass sich das Haftungsrisiko für überschaubar darstellt. Betont wurde dabei auch mehrmals der Aufbau einer VPN-Verbindung zum Übergabepunkt ins öffentliche Internet. Der Nutzen für Bürger und Gäste durch das Freifunk-Angebot wurde als positiv bewertet. Auszüge aus den Rückmeldungen:

„(…) Angesichts der Tatsache, dass bislang keine Klagen gegen kommunale Betreiber des Freifunk-Netzwerkes bekannt sind, halte ich das Haftungsrisiko für die Stadt allerdings bei aktivierter VPN-Funktion für überschaubar. (…)“

„(…) unser Justitiar hielt das Risiko für überschaubar. Wir suchten dringend eine Lösung für das Thema Stadt-WLAN und es ergab sich just die Gelegenheit über die örtliche Freifunkinitiative diese mit geringen Kosten, hohem Nutzen und vertretbarem Risiko zu realisieren. (…)“

„(…) kein Haftungsrisiko im Falle einer etwaigen Schutzrechtsverletzung. Die Daten der Freifunk-Nutzer werden ausschließlich über den VPN-Tunnel zwischen dem Freifunk-Router und den Freifunk-Servern transportiert. (…)“

„(…) sind wir sehr froh, dass wir den Ausbau des freien WLAN-Netzes für die Bürger und Besucher unserer Stadt anstoßen konnten, sicherlich ist dieses Netz noch ausbaufähig. Ich wünsche Ihnen daher auch für Blankenheim viel Erfolg und ein gutes Gelingen! (…)“

„(…)Im Vorfeld fanden Gespräche mit Vertretern des Freifunk e.V. statt, bei denen alle technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere die Frage nach der Störerhaftung – geklärt und alle Fragen beantwortet werden konnten. (…)Die Stadtverwaltung konnte einen vorhandenen, vom städt. Netzwerk getrennten, Internetzugang zur teilweisen Mitnutzung bereitstellen. (…) In einem ersten Schritt wurden zwei Routern im Historischen Rathaus eingesetzt, um den Vorplatz mit einem WLAN-Hotspot zu versorgen. Mittlerweile konnten weitere Partner in der Innenstadt gefunden werden, so dass das Bürgernetz weiter ausgebaut werden konnte. Zudem nutzen wir Freifunk in einigen der städtischen Flüchtlingsunterkünfte. (…)“

„(…) Wir halten Freifunk für eine supergute Möglichkeit freies WLAN in unsere Stadt zu bringen und haben von daher die Initiative hier am Ort von Anfang unterstützt. (…) Natürlich gab es zu Beginn auch rechtliche Bedenken und Ängste bezüglich der sog. „Störerhaftung“. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage haben wir uns entschieden die Initiative zu unterstützen. (…) Wir halten freies WLAN in der Innenstadt für einen wichtigen Standortfaktor im Stadtmarketing. (…)“

Aufbau und Struktur eines Freifunk-Netzes

Von den Freifunk-Communities werden eine Reihe von Geräten unterschiedlicher Hersteller unterstützt. Für diese wird eine eigene Firmware erstellt, die dann von den örtlichen Communities an die lokalen Gegebenheiten angepasst wird. Für den Aufbau eines Freifunk-Netzwerkes muss nicht zwingend jeder aufgestellte Freifunk-Router mit einem Internetzugang verbunden sein. Steht er in Reichweite eines anderen Freifunk-Routers, verbinden diese sich automatisch (sofern nicht explizit in den jeweiligen Router-Einstellungen deaktiviert) zu einem Mesh-Netzwerk und erweitern damit das Freifunk-Netz. Wird nun z. B. im Ortskern eine hohe Dichte von Freifunk-Routern erreicht, die sich in empfangsreichweite befinden, dann führt der Ausfall z. B. eines Routers oder eines DSL/VDSL-Anschlusses nicht dazu, dass dieser Knoten vom Internet getrennt wäre. Die Daten würden per Mesh-Netz via WLAN zu einem anderen Router geleitet, der sie dann per VPN-Verbindung zum Freifunk-Gateway übermittelt. Die von der Verwaltung vorgestellt kommerzielle Lösung bietet diese Funktion nicht. Zwar können auch einzelne Zugangspunkte mittels Richtfunk an das öffentliche Internet angebunden werden, dafür ist jedoch weitere kostenpflichtige Hardware erforderlich.

Hohe finanzielle Förderung des Landes NRW

Im November 2015 wurden Haushaltsänderungsanträge im Landtag von NRW mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und Piraten angenommen, die im Jahr 2016 Freifunk-Initiativen finanziell unterstützen. So bekommen diese die Möglichkeit aus einem vergrößerten Fördertopf in Höhe von etwa 250.000 Euro Gelder für Veranstaltungen, Konferenzen, Hackathons usw. mit dem Schwerpunkt Bildung, aber auch Vernetzung und Austausch abzurufen. Zudem gibt es im Jahr 2016 einmalig 100.000 Euro für Infrastrukturporjekte, wie z. B. Installationen und Backbones. Im darauffolgenden Jahr sind es dann noch mal 50.000 Euro.

Fazit

Nach den uns aktuell vorliegenden Informationen stellt eine freies WLAN-Angebot via Freifunk eine gute Möglichkeit dar, einen möglichst flächendeckenden mobilen Internetzugang für Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste zur realisieren. Im Vergleich zu dem uns vorgestellten kommerziellen Angebot belaufen sich die Kosten für vier Zugangspunkte auf lediglich etwa 500,- € (ca. 4000,- € beim kommerziellen Angebot). Auch im Hinblick auf die Folgekosten gestaltet sich die Freifunk-Lösung mit etwa 100,- € jährlich für vier Zugangspunkte, falls ein bestehender DSL/Anschluss genutzt werden kann, für vorteilhaft.

Bei den geringen Anschaffungskosten eines Freifunk-Routers (je nach Modell zwischen 20,- und etwa 50,- Euro) dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass sich Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger am Aufbau eines freien WLAN-Netzes beteiligen höher sein, als bei einem kommerziellen System. Dafür spricht auch die Entwicklung des Freifunk-Netzes in der Gemeinde. Seit September 2015 wurden ohne große Bewerbung oder Informationsveranstaltungen bereits 14 Router von gewerblichen als auch privaten Teilnehmern aufgestellt.

Das Miteinander beim Aufbau eines Bürgernetzes mit Freifunk stellt einen gesellschaftlichen und sozialen Vorteil dar. So fördert dies u. a. die Identifikation mit Netz- und Kommune. Im Rahmen der zukünftigen Fördermöglichkeiten können sogar zusätzliche Bildungsangebote vor Ort geschaffen werden.

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