Aufspaltung von EON – Abwälzung von Restrisiko und Rückbau auf die Allgemeinheit?

Foto: Peter von Bechen/pixelio.deDer Energiekonzern EON trennt sich von seinen Atom-, Kohle- und Gaskraftwerken. Das ganze hört sich erst einmal gut an. So, als habe der Konzern erkannt, dass Erneuerbare Energien die Zukunft sind. Betrachtet man die Abspaltung ein „zweites Mal“, dürfte schnell klar werden, was die eigentlichen Beweggründe für diesen Schritt sind. Mit fossilen Brennstoffen ist eine kostendeckende Energiegewinnung kaum möglich, zumindest nicht bei den Strompreisen, welche derzeit an der Strombörse erzielt werden können.

Doch die Kraftwerke belasten das Betriebsergebnis erheblich, also werden diese in ein neues Unternehmen ausgelagert, was das finanzielle Risiko des EON-Konzernes erheblich senkt. Denn reichen einmal die finanziellen Mittel zum Betrieb, für einen Rückbau oder einen AKW-Zwischenfall nicht mehr aus, so wird die Konzernmutter nicht noch zusätzlich belastet. Sie haftet nur mit dem in das Tochterunternehmen eingebrachte Vermögen. Das heißt, sollte es beim Rückbau von Kraftwerken oder bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen zu finanziellen Problemen kommen und die „Kraftwerkstochter“ den Weg in ein Insolvenzverfahren gehen müssen, dann ist es letztendlich der Steuerzahler, der die Milliardenkosten aufbringen muss. Daran ändern auch die Rückstellungen in Höhe von 14,5 Milliarden Euro nichts, die zum einen nicht ausreichen werden und zum andern nicht das Eigenkapital erhöhen.

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