Seit vielen Jahren befassen sich die politischen Gremien in der Gemeinde Blankenheim mit dem Thema „Erneuerbare Energie“ – derzeit insbesondere mit der Windkraft und der damit verbundenen Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen. Da Windenergieanlagen zu den im Außenbereich privilegierten Bauvorhaben zählen, besteht ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf die Zulassung eines Errichtungsvorhabens, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bedingt durch diese Privilegierung besteht jedoch die Gefahr, dass eine unkoordinierte Ansiedlung von Windkraftanlagen innerhalb der gesetzlichen Kriterien in den Außenbereichen einer Kommune stattfindet. Heißt, dass einzelne Windkraftanlagen „wild“ über die gesamte Fläche der Kommune verteilt errichtet werden können ohne die Kriterien, wie z. B. den Mindestabstand zur Wohnbebauung, ausweiten zu können.
Damit Kommunen die Möglichkeit der räumlichen Steuerung für die Errichtung von Windenergieanlage haben, kann diese im Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für die Windenergie ausweisen. Mit dieser Ausweisung ist der Bau von Windrädern außerhalb dieser Flächen in der Regel unzulässig. Hierzu können zusätzlich zu den gesetzlichen weitere sogenannte weiche Tabuzonen festgelegt werden. Mit diesen steht der Kommune ein wichtiges Steuerungselement zur Verfügung, welches ihr ermöglicht, selbst Kriterien für den Ausschluss von Flächen festzulegen. Doch müssen diese Kriterien genau abgewogen und städtebaulich begründet werden können, damit sie in einem möglichen Rechtsstreit nicht ihre Gültigkeit verlieren. Dies bedeutet, dass von einer Kommune festgelegte Kriterien, die zu einer Verhinderung der Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen führen von Gerichten für ungültig erklärt werden können. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen auf offenem Gelände (Wiese, Feld, etc.) Vorrang vor Forst- und Wald haben. Fallen durch die Festlegung von zu hohen Mindestabständen zu viele dieser Flächen heraus, kann dies ebenfalls dazu führen, dass von einer „Verhinderungstaktik“ ausgegangen wird.
Weiche Tabuzonen in der Kommune
Innerhalb der Gemeinde Blankenheim sollen Windkraftkonzentrationszonen ausgewiesen werden, damit uns das Steuerungselement von weichen Tabukriterien zum Schutz von Mensch, Tier und Natur nicht verloren geht. Insbesondere wurde im Ausschuss für Gemeindeentwicklung am 28. Mai 2015 ein Mindestabstand von 800 m zur Wohnbebauung beschlossen, der fast doppelt so hoch ist, wie der gesetzliche mit 450 m. Zur Debatte stand ebenfalls, einen Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung zu beschließen. Dabei besteht jedoch aus rechtlicher Sicht die Gefahr, dass mit diesem Kriterium zu viele Potentialflächen in unserer Gemeinde aus dem Raster fallen, was zur oben aufgeführten Problematik der Ungültigkeit und den damit verbunden Folgen führen kann.
Da neben den rechtlichen Bedingungen insbesondere der Schutz von Mensch, Tier und Natur für uns GRÜNE im Vordergrund steht, haben wir uns intensiv mit den möglichen Auswirkungen von Windenergieanlagen befasst. Sehr häufig wird im Zusammenhang mit Windenergieanlagen die Belastung durch Infraschall ins Gespräch gebracht. Wissenschaftlich durchgeführte akustische Messungen in direkter Umgebung von Windrädern ergeben einen messbaren Wert, der jedoch deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Bereits bei einem Abstand von 500 m ist in der Regel kein Unterschied zwischen „Anlage an“ und „Anlage aus“ mehr messbar. In der Nähe von Autobahnen und Schnellstraßen oder Wäldern ist der Infraschall einer Windkraftanlage gegen das Hintergrundgeräusch nicht messbar. In direkter Umgebung von Windenergieanlagen ist ein hörbares Betriebsgeräusch wahrnehmbar, welches bei sehr geringem Abstand zu einer erheblichen Belästigung führen kann. Um diesbezüglich auf der sicheren Seite zu stehen, ist eine Ausweitung der Mindestabstände zur Wohnbebauung von den gesetzlichen 450 m auf 800 m, wie in unserer Kommune beschlossen – wichtig und ebenso richtig. Zudem gelten die Bestimmungen des Bundes-Immisionsschutzgesetzes, auf deren Einhaltung jeder Einzelfall zu prüfen ist.
Gefahr für Tiere – insbesondere Vögel
Windenergieanlagen stellen mit ihren beweglichen Rotorblättern eine Gefahr für kreuzende Vögel dar, dem kann mitunter nicht widersprochen werden. Daher ist für jedes Windkraftprojekt ein faunistisches Gutachten gesetzlich vorgeschrieben und erforderlich. In diesem wird u. a. untersucht, ob gefährdete Vogelarten im Umkreis von geplanten Windkraftanalgen ihren Lebensraum haben und ob der Einfluss der Windräder zur Bedrohung dieser Vögel führt. Ausgeschlossen ist beispielsweise die Errichtung von Windenergieanlagen in Natur- und FFH-Schutzgebieten, auch wenn Vorkommen von gefährdeten Vogelarten in einem bestimmten Radius um eine Windkraftanlage festgestellt werden. Nicht alle Funde oder Feststellungen führen zum Ausschluss eines Standortes für die Windenergie, jedoch sind vom Betreiber Maßnahmen durchzuführen, welche Gefahr und Auswirkungen minimieren. So ist beispielsweise die Abschaltung der Windenergieanlage bei der Durchquerung von Zugvögeln eine häufig eingesetzte Technik zum Vogelschutz. Dennoch gilt, dass der menschliche Eingriff in die Natur zwangsläufig zu Störungen in der Umwelt führt. Besiedlung, Verkehr sowie Land- und Forstwirtschaft schränken die Lebensräume von Tieren zunehmend ein.
Zur Bewertung der Auswirkungen und der Einbringung in den Entscheidungsprozess kann nur ein Vergleich mit anderen Eingriffen in die Natur führen.
Ob im Straßenverkehr, im Städtebau (z. B. durch großflächige Glasfronten), durch Menschen verursachte Umweltkatastrophen (z. B. Tankerunglücke) oder andere Formen der Energieerzeugung (z. B. Braun- oder Steinkohle, Atomkraft), verenden jährlich Millionen von Tieren. Die Herausforderung ist die Abwägung der Auswirkungen unterschiedlicher Formen der Energiegewinnung auf die Tierwelt. Diesbezüglich sehen die GRÜNEN die Windenergie gegenüber fossilen Verstromungsformen deutlich im Vorteil.
Schon jetzt führt die Änderung des Klimas zu nachweisbaren Verhaltensänderungen von Zugvögeln, was aus einer Studie des Instituts für Zoologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hervor geht. Insbesondere unsere Form der Energiegewinnung durch fossile Brennstoffe trägt entscheidend zum Klimawandel bei.
Optische Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Ja, Windräder beeinflussen das gewohnte Landschaftsbild erheblich und prägen damit ein Gebiet oder eine Region. Ebenso haben der Abbau von Braun- und Steinkohle das unweit von uns gelegene rheinische Revier geprägt. Doch auch vor Ort ist mit der Entwicklung der Gesellschaft eine Auswirkung auf das Landschaftsbild verbunden. Sei es durch orts- und städtebauliche Maßnahmen, durch den Straßen- und Wegebau oder auch die Forst- und Landwirtschaft. – Diese Eingriffe in das Landschaftsbild haben im Vergleich zu Windkraftanlagen den Vorteil, dass sie einen höheren gesellschaftlichen Stellenwert darstellen und als unbedingt erforderlich angesehen werden, was zur regelmäßigen Akzeptanz dieser führt. Verglichen mit anderen Arten der Energieumwandlung (Braunkohle, Kernkraft) sind die optischen Auswirkungen von Windenergieanlagen gering, ein direkter Blick auf einen Braunkohletagebau, die dazu gehörigen Kohlekraftwerke oder gar ein Atomkraftwerk ist sicherlich nicht schöner als ein Windkraftpark.
Finanzielle Interessen und regionale Wertschöpfung
Unabhängig von der Strom-Produktionsart ist für jede dieser Umwandlungsformen eine Investition nötig, die sich – damit unser Wirtschaftssystem funktioniert – in einem bestimmten Zeitraum rechnen muss. Auch eine Verstaatlichung der Energiebranche und damit verbunden die Finanzierung aus Steuermitteln muss sich rechnen. Egal wie die Energieversorgung aufgebaut ist, immer wird eine bestimmte Gruppe von Unternehmen oder Menschen stärker von einer Investition profitieren und andere eben weniger. Eigentümer von Grundstücken in möglichen Windkraftkonzentrationszonen sind möglicherweise gegenüber anderen Bürger*innen in einem finanziellen Vorteil. Der Ansatz für die Bildung einer Eigentümergemeinschaft „Binsenholz“ in Reetz zeigt jedoch, dass durch eine entsprechende vertragliche Ausgestaltung die Dorfgemeinschaft Reetz – als direkt von möglichen Auswirkungen Betroffene – sowie alle Bürger*innen der Gemeinde Blankenheim profitieren können. So sollen jährlich jeweils 7,5 % der erzielten Leistungsentgelte – was jeweils ein 5-stelliger Euro-Betrag sein dürfte. Diese Zahlungen sind nicht – wie z. B. die Gewerbesteuer – abhängig vom erzielten Gewinn der Windenergieanlage sondern fließen von Beginn an.
Die Vorstellung, dass die Ausweisung von Windenergiekonzentrationszonen insbesondere ein finanzieller Vorteil der ene (Energie Nordeifel) darstellt ist nicht haltbar. Bevor diese einen (Bürger-)Windpark dort errichten kann, muss sie sich gegenüber anderen Investoren in einem Ausschreibungsverfahren behaupten. Gelingt es der ene bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften, an der Errichtung einer Windenergieanlage in unserer Kommune beteiligt zu sein, so ist dies sogar als Vorteil für alle Bürger*innen zu sehen, da durch die ene-Beteiligung der Gemeinde Blankenheim diese durch mögliche Überschüsse zusätzlich beteiligt wäre. Einen direkten Vorteil der Familie des ene-Geschäftsführers – wie er vereinzelt propagiert wird – ist nach genauer Betrachtung doch recht weit hergeholt.
Mit einer Windenergieanlage oder gar einem Bürger-Windpark lassen sich finanzielle Vorteile für alle Beteiligten schaffen und das unter dem Motto „Energie für die Region aus der Region“. Damit unsere Kommune die mittel- und langfristigen Herausforderungen stemmen kann sind neben sinnvollen Einsparungen insbesondere zusätzliche Einnahmen erforderlich. Gelingt dies in absehbarer Zeit nicht, dürften die Folgen für die Bürger*innen finanziell schmerzlich sein. Neben der Streichung freiwilliger Leistungen der Gemeinde werden durch eine möglicherweise verordnete Erhöhung von Grund-, Gewerbe- und auch Zweitwohnsitzsteuern die finanziellen Spielräume der Einwohner sicherlich nicht besser.
Fazit
Bei Betrachtung der Auswirkungen von Atom- und Kohlekraftwerken auf Mensch, Tier, Natur und Umwelt sehen wir die Windkraft deutlich im Vorteil.
Wir haben es in der Hand, eine saubere Energieerzeugung voranzutreiben!
Verwandte Artikel
Große Einsparungen durch Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
Durch die Umstellung hat sich der Stromverbrauch von 594.834 kWh im Jahr 2010 um rund 71% auf 172.252 kWh im Jahr 2021 vermindert. Neben der erheblichen Senkung des CO2-Ausstoßes bringt diese Investition eine große finanzielle Entlastung des Haushaltes mit sich…
Weiterlesen »
Nur ein fairer Handel ist ein freier Handel! – STOPP CETA & TTIP
Aufruf zur Demonstration „STOPP CETA & TTIP“ zeitgleich in sieben deutschen Städten. Mehr Infos: Stopp CETA & TTIP – Aufruf zur Demo am 17. September 2016 Demo-Webseite
Weiterlesen »
Kreisweit Plakate & Aufkleber: Tihange Abschalten!
Kostenlos Plakate & Aufkleber für Fester, Auto, Briefkasten, etc. anfordern Es sind Luftlinie weniger als 100 km zum belgischen Atomkraftwerk Tihange, welches für unsere Region eine große Gefahr darstellt. Viele…
Weiterlesen »