Vorschau auf die kommende Gremien-Sitzung: Das erwartet Blankenheims politische Landschaft

Gremien-Ausblick zur Ratssitzung am 27. April 2023

Wir möchten ihnen ein neues Informationsangebot auf unserer Webseite bereitstellen. Vor den jeweiligen Gremien-Sitzungen wollen wir kurz den Inhalt des öffentlichen Teils zusammenfassen. Dabei geht es nicht darum, die Position unserer GRÜNEN Ratsfraktion darzustellen, sondern vielmehr darüber zu informieren, mit welchen Themen wir uns im Rahmen unserer politischen Arbeit beschäftigen.

Dieses Angebot soll für Sie als interessierte Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit bieten, sich schnell und einfach einen Überblick über die aktuell zur Beratung anstehenden Tagesordnungspunkte zu machen. Damit möchten wir Sie ermutigen, sich aktiv einzubringen und mit uns in den Dialog zu treten. Ihre Meinung und Anregungen sind für uns sehr wertvoll, um unsere politische Arbeit noch effektiver gestalten zu können.

Als GRÜNE setzen wir uns für eine lebenswerte und nachhaltige Gemeinde Blankenheim ein. Dazu gehört für uns auch eine transparente und offene Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir möchten Sie ermutigen, sich aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinde zu beteiligen. Wir sind für Ihre Anregungen und Vorschläge jederzeit offen.

Am 27. April 2023 steht die nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Blankenheim an. Im Rahmen des öffentlichen Teils werden verschiedene wichtige Themen zur Diskussion und Entscheidung auf der Tagesordnung stehen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Themen geben, mit denen sich das Gremium befassen wird.

 

TOP: Mobilitätsplan go.Rheinland – SPNV-Zielnetze 2032 und 2040

Die Mitteilungsvorlage besagt, dass die Eifelbahn-Strecke zwischen Köln und Trier elektrifiziert werden soll, um Elektrofahrzeuge nutzen zu können und das Beschleunigungsverhalten zu verbessern. Ziel ist es, bis zum Jahr 2032 einen 30-Minuten-Takt zwischen Köln und Trier einzuführen. Bis zum Jahr 2040 soll die Eifelstrecke zweigleisig ausgebaut werden und es sollen neue Angebote wie die S-Bahn Linie S15 und die Linien RE22 und RE12 eingeführt werden. Auch ein 20-Minuten-Takt zwischen Kall und Gerolstein sowie die Einrichtung einer dritten RB-Linie sind denkbar. Der Bericht zum Thema Elektrifizierung wird als Anlage beigefügt.

 

TOP: Restliche Spendengelder Hochwasserkatastrophe 14.07.2021

Die Bürgermeisterin soll ermächtigt werden, Handschuhe für die Feuerwehr zu kaufen und die übriggebliebenen Spendengelder für die teilweise Finanzierung des Motorik-Parcours am Pumptrack zu verwenden. Die Gemeinde Blankenheim hat aufgrund des Starkregen- und Hochwasserereignisses im Juli 2021 Spenden in Höhe von 403.652,93 € erhalten, von denen bereits 393.659,79 € für betroffene Privatpersonen und Gewerbebetriebe ausgegeben wurden. Aktuell sind noch 9.993,14 € übrig. Die Handschuhe für die Feuerwehr sollen als Anerkennung für ihre herausragende Leistung während des Ereignisses gekauft werden. Es wurden drei Angebote eingeholt, das günstigste beträgt 5.493,64 €. Die übriggebliebenen Spendengelder sollen für die teilweise Finanzierung des Motorik-Parcours am Pumptrack verwendet werden, da keine Anträge mehr vorliegen und einige Spenden für die Schule gedacht waren, obwohl keine Schule betroffen war.

 

TOP: Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge an der Ahr

Es fand am 04.04.2023 eine Besprechung zum Hochwasserschutz und der Starkregenvorsorge im Einzugsgebiet der Ahr statt. Der Kreis Bad Neuenahr-Ahrweiler übernimmt die Federführung bei der Erstellung eines Konzeptes und hat europaweit ausgeschrieben. Acht Büros haben Angebote abgegeben, und es werden Gespräche mit vier Büros geführt. Die Auftragsvergabe ist für den 15.05.2023 geplant. Der Fördersatz beträgt in Rheinland-Pfalz 90 %, in NRW 80 %. Es wird davon ausgegangen, dass beide Ministerien einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zustimmen werden. Eine Lenkungsgruppe wird gebildet, in der von jeder Kommune mindestens ein Vertreter Mitglied wird, um die Arbeiten zu begleiten und alle Beteiligten zu informieren. Es wird eine Kooperationsvereinbarung unter allen Beteiligten geschlossen, um die Details des Verwaltungshandelns festzulegen. Über das weitere Vorgehen wird erneut berichtet.

 

TOP: Zukunft Stadtgrün: Gesamtmaßnahme Weiherpark

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Bürgermeisterin ermächtigt wird, den Auftrag für die Beschaffung einer Küche für die Modulbauten im Weiherpark Blankenheim bis zu einem Betrag von 50.000 € zu vergeben. Die Planung für die Küche wurde mit der Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen abgestimmt und wird auf das Aufwärmen von bereits vorbereiteten Speisen und das Zubereiten von kalten Speisen ausgerichtet sein. Das Restbudget der Gesamtmaßnahme Weiherpark beträgt ungefähr 50.000 €, was für die Küchenplanung ausreichend ist. Die Beschaffung der Küche ist der letzte Schritt für den Abschluss der Teilmaßnahme Modulbauten innerhalb der Gesamtmaßnahme Weiherpark. Die Wetterschutzschirme sollen als separates Projekt innerhalb des Verfügbarkeitsfonds beschafft werden, und es wird eine Ausschreibung zur Suche eines Betreibers veröffentlicht. Die Verwaltung wird nach Beschaffung der Küche dem Gremium über die Kostenentwicklung im Gesamtprojekt Bericht erstatten.

 

TOP: Förderaufruf für Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen: Umgestaltung des Giesenbachtals im Weiherpark

Die Bürgermeisterin soll ermächtigt werden, bis zu 110.000€ für Planungsleistungen für die Umgestaltung des Giesenbachtals (Wasserbau und Garten- und Landschaftsbau) auszugeben. Die Gemeinde hat eine Förderung für die Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele erhalten und 90% der Gesamtausgaben von 1.341.128,33€ sind förderfähig. Einige Planungsleistungen müssen überarbeitet werden, um das Projekt für Besucher attraktiver zu machen und das Budget erlaubt diese Änderungen. Das Thema Schwimmen wird separat diskutiert.

 

TOP: Lärmaktionsplanung, 4. Runde

Die Bürgermeisterin soll beauftragt werden, ein Planungsbüro mit der Erstellung des Lärmaktionsplans Runde 4 zu beauftragen. Die Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Kommunen, Lärmkartierungen und -pläne aufzustellen, um den Lärm zu mindern und ruhige Gebiete zu bewahren. Die Gesetzesgrundlage für die Lärmminderungsplanung findet sich im Bundesimmissionsschutzgesetz. In der vierten Runde der Lärmaktionsplanung müssen in Deutschland Lärmaktionspläne dort erstellt werden, wo Lärm kartiert ist, und da für die genannten Straßen in Blankenheim Lärm kartiert wurde, muss nun auch die Gemeinde Blankenheim einen Lärmaktionsplan aufstellen.

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